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Informationen für Jugendämter in Hessen

Kindertagesbetreuung

Berechnungsempfehlungen § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII

Eine im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§ 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Tagespflege und Kita-Beitragsübernahme) erarbeitet.

Die Empfehlungen sind nun von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können ab sofort verwendet werden.

Empfehlungen § 90 Abs 3 und 4 SGB VIII.pdf

Die Berechnungsvorlagen beruhen auf diesen Empfehlungen, sind aber kein unmittelbarer Bestandteil (siehe auch Gewährleistungshinweise). Die Vorlagen werden hier als zusätzlicher Service zur Verfügung gestellt.

KITA Beitragsuebernahme § 90 Abs. 3 SGB VIII.xlt

TAGESPFLEGE Kostenbeitrag § 90 Abs. 4 SGB VIII.xlt

 

Änderungshistorie:

09.01.2012: Erweiterung der möglichen Berechnungszeiträume für die Zeit ab 01.01.2012 (mit neuen Regelbeträgen) sowie Hinzufügen einer Prüfung der korrekten Eingabe des Berechnungszeitraums.

 

 

Gewährleistung

Bitte beachten Sie vor der Nutzung der Vorlagen die Gewährleistungshinweise.

 

Nutzung der Vorlagen

Tipps zur Einrichtung und Nutzung der Excel-Vorlagen finden Sie hier.