Eine
im Auftrag des Landesarbeitskreises WiJu und Kostenerstattung tätige
Arbeitsgruppe hat im Frühjahr 2011 Empfehlungen zur Berechnung der Leistungen nach §§
90 Abs. 3 und 4 SGB VIII (Tagespflege und Kita-Beitragsübernahme)
erarbeitet.
Die Empfehlungen sind nun von den Gremien der kommunalen Spitzenverbände (HLT und HSTT) zur Kenntnis genommen worden und können ab sofort verwendet werden.
Empfehlungen
§ 90 Abs 3 und 4 SGB VIII.pdf
KITA
Beitragsuebernahme § 90 Abs. 3 SGB VIII.xlt
TAGESPFLEGE
Kostenbeitrag § 90 Abs. 4 SGB VIII.xlt
Änderungshistorie:
09.01.2012: Erweiterung der möglichen Berechnungszeiträume für die Zeit ab 01.01.2012 (mit neuen Regelbeträgen) sowie Hinzufügen einer Prüfung der korrekten Eingabe des Berechnungszeitraums.
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